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   BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08   

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BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08 (https://dejure.org/2008,11147)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2008 - 1 B 5.08 (https://dejure.org/2008,11147)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 1 B 5.08 (https://dejure.org/2008,11147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Ausweisung aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit nach Art. 28 Abs. 3 Unionsbürgerrichtlinie (UBR) wegen der konkreten Wiederholungsgefahr für die Begehung von Gewalttaten und Sexualstraftaten; Anwendbarkeit der Unionsbürgerrichtlinie auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08
    Sie verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2008 (2 BvR 2575/07), der ausführt, dass die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage uneinheitlich ist.
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08
    Der Verwaltungsgerichtshof hat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt, wonach es im Rahmen des ausländerrechtlichen Ausweisungsverfahrens jedenfalls in Fällen wiederholter Straftaten nur in Ausnahmefällen etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr bedarf (vgl. etwa Beschlüsse vom 4. Mai 1990 BVerwG 1 B 82.89 Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14. März 1997 BVerwG 1 B 63.97 Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97

    Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08
    Der Verwaltungsgerichtshof hat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde gelegt, wonach es im Rahmen des ausländerrechtlichen Ausweisungsverfahrens jedenfalls in Fällen wiederholter Straftaten nur in Ausnahmefällen etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr bedarf (vgl. etwa Beschlüsse vom 4. Mai 1990 BVerwG 1 B 82.89 Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14. März 1997 BVerwG 1 B 63.97 Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Dass die Vernehmung von Sachverständigen die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten kann, ändert nichts daran, dass ein Sachverständigengutachten durchaus als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung in Bezug auf die Gefahr einer seelischen Behinderung in Betracht kommen kann (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 1 B 5.08 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Tat- oder täterpersönlichkeitsbezogenen Besonderheiten, die ausnahmsweise abweichend hiervon eine Begutachtung durch einen Sachverständigen nahe legen würden (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22.10.2008 - 1 B 5.08 - juris Rn. 5), weist der vorliegende Fall nicht auf.
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    b) Der Kläger stellt gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2003/109/EG dar (zur Bildung einer solchen Überzeugung vgl. BVerwG vom 22.10.2008 Az. 1 B 5/08 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.11.2014 - 19 ZB 13.1026

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreichischer Staatsangehöriger; Straftaten

    Denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63/97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5/08 jeweils m.w.N. - jeweils juris).

    Welche Erkenntnisse zur Kriminalprognose des Klägers erforderlich sind, insbesondere ob das psychiatrische Gutachten des Dr. B. vom 6. August 2009 Verwendung finden kann, lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 4.5.1990 - 1 B 82.89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63.97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5.08 -, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20/08 - jeweils juris) beantworten.

    Zur Beurteilung künftiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedarf es nur in Ausnahmefällen - etwa bei der Begutachtung psychischer Erkrankungen - der Einholung eines Sachverständigengutachtens (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82.89, B.v. 4.3.1997 - 1 B 63.97, 22.10.2008 - 1 B 5/08 - juris).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Ein zur Klärung der Gefährdungsprognose eingeholtes Sachverständigengutachten kann die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten und als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (BVerwG vom 23.10.2008 Az. 1 B 5/08 RdNr. 5; vom 2.9.2009 Az. 1 C 2/09 RdNr. 17).
  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. etwa: BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1990 - 1 B 82/89 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 B 5/08 -, juris, Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 19 ZB 19.950 -, juris, Rn. 45.

    Eine Ausnahmefall wegen besonderer Umstände - wie etwa bei psychischen Erkrankungen -, der nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse beurteilt werden kann, Vgl. erneut: BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 1990 - 1 B 82/89 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 1 B 5/08 -, juris, Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13/11 -, juris, Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 19 ZB 19.950 -, juris, Rn. 45, liegt nicht vor.

  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Denn dass ein Sachverständigengutachten die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten kann, ändert nichts daran, dass es bezüglich der Wiederholungsgefahr durchaus als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen kann (Beschluss vom 22. Oktober 2008 - BVerwG 1 B 5.08 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2011 - 11 S 245/11

    Gerichtliche Überprüfung einer Ausweisung; Berücksichtigung der Entwicklung

    Demnach besteht zur Einholung eines fachpsychologischen Gutachtens, wie es der Beklagte für erforderlich hält, lediglich dann Anlass, wenn sich aus dem Prozessstoff Hinweise auf besondere Entwicklungen der Persönlichkeit des Klägers ergeben, die nur mit entsprechender Fachkunde zutreffend beurteilt werden können (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2008 - 1 B 5.08 - juris Rn. 5; Senatsurteil vom 15.04.2011 - 11 S 189/11 - juris Rn. 80).
  • BSG, 05.06.2008 - B 12 AL 1/08 S
    Der Antrag des Klägers, ihm für die Einlegung einer Beschwerde gegen die Beschlüsse des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2008 (L 1 B 28/07 AL NZB und L 1 B 31/07 AL) und vom 13. März 2008 (L 1 B 4/08 AL NZB RG und L 1 B 5/08 AL RG) Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.

    Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Klägers gegen diese Beschlüsse vom 10.1.2008 sind erfolglos geblieben (Beschluss des LSG vom 13.3.2008, L 1 B 4/08 AL NZB RG und L 1 B 5/08 AL RG).

  • VGH Bayern, 10.12.2014 - 19 ZB 13.2013

    Verlust des Freizügigkeitsrechts; österreicherischer Staatsangehöriger;

    Die inmitten stehende Frage der Wiederholungsgefahr nach strafrechtlichen Verurteilungen kann grundsätzlich von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden, denn die Gerichte bewegen sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die den Richtern allgemein zugänglich sind (BVerwG, B.v. 4.5.1990 - 1 B 82/89, B.v. 14.3.1997 - 1 B 63/97, B.v. 22.10.2008 - 1 B 5/08 jeweils m.w.N. - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 ZB 13.1137

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen zweifacher

  • BVerwG, 12.05.2009 - 10 B 9.09

    Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots von ruandischen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 7 S 10.15

    "faktischer Inländer"; staatenloser Palästinenser aus dem Libanon; Recht auf

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 19 ZB 14.1181

    Ausweisung

  • VG München, 29.04.2015 - M 23 K 14.1522

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bei Straftat

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 10 C 21.65

    Prozesskostenhilfe bei offenen Erfolgsaussichten der Hauptsache

  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 19 ZB 13.79

    Befristete Ausweisung, Gefahrenprognose, Straftat, Gefahrenabwehr

  • VG Stuttgart, 20.05.2009 - 12 K 4611/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung ggü. einem Ausländer

  • VG Göttingen, 03.07.2008 - 1 B 184/08

    Drogenverabreichung durch unbekannte Dritte muss substanttiert glaubhaft gemacht

  • VG München, 29.06.2009 - M 25 K 08.2524

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; zwingende Gründe der öffentlichen

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